Band 60: Eintrag vom  8. Februar 1892 (Nr. 989)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

e.) Auf den Kaufpreis ad 50000 Mark sind bei Errichtung des notariellen Vertrages 10000 Mark abzulegen. Der Rest ist mit drei einhalb Prozent zu verzinsen. Der Restkaufpreis ist durch annehmbare Bürgschaft oder hypothekarischer Eintragung sicher zu stellen. Rückzahlungen auf den Kaufpreis können jederzeit in Höhe von nicht unter 1000 Mark erfolgen.