Bei der nach Vorschrift des § 31 der Städte-Ordnung vorgenommenen Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten fielen von 18 abgegebenen Stimmen 13 auf Heinrich Frings, 3 auf Theodor Leuchtenberg, 1 auf Louis Kaumanns, 1 auf Wilhelm Geyr. Herr Frings, welcher sonach mit absoluter Stimmenmehrheit zum Beigeordneten gewählt ist, erklärte, die Wahl nicht anzunehmen. die Stadtverordneten-Versammlung erkannte die Ablehnung als berechtigt an. Die dadurch erforderlich gewordene neue Wahl wurde vertagt.