1.) Einführung der neu- und wiedergewählten Stadtverordneten.
Die neugewählten Stadtverordneten
Bellerstein und Wenders, sowie die wiedergewählten Stadtverordneten Geyr, Hermkes,
Kaumanns, Tosetti werden vom Vorsitzenden nach Vorschrift des §. 27 der
Städte-Ordnung eingeführt und verpflichtet.