Band 60: Eintrag vom  3. Dezember 1895 (Nr. 1820)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Haftkosten der Ortspolizeigefangenen.

St.-V.-V. erklärt sich damit einverstanden, daß für die im hiesigen fiskalischen Gefängniß unterzubringenden Ortspolizeigefangenen in den Monaten April bis September ein Pauschalsatz von 0,95 Mark, in den Monaten October bis März ein Pauschalsatz von 1,10 Mark pro Kopf

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und Tag an den Fiskus gezahlt wird. Ferner gibt die Stadtverordneten-Versammlung ihre Zustimmung zu einer auf Grund periodisch vorzunehmender Revision erfolgenden anderweiten Festsetzung vorstehender Haftkostensätze.