Band 60: Eintrag vom   (Nr. 710)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

13.) genehmigt die Anstellung des Herrn Carl Bücklers als Gemeindebeamter unter gegenseitiger halbjähriger Kündigung, setzt dessen Caution auf dreitausend Mark fest, ermächtigt die Gas-Commission, für die Zeit bis zum Beginn des nächsten Etatjahres zur vollständigen Betriebsleitung und Verwaltung des Gaswerkes auf der Grundlage einer kaufmännischen Buch- und Cassenführung, sowie zur Abgrenzung der selbständigen

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Verwaltungs-Befugnisse und Cassengeschäfte des Herrn Bücklers, erklärt sich damit einverstanden, daß die Einnahmen des Gaswerks an die Sparkasse abgeführt werden unter Eröffnung eines Conto-Currente-Verkehrs mit derselben, behält sich jedoch vor die Genehmigung der Ausdehnung des Rohrweges, die Festsetzung des Gaspreises, sowie solcher außerordentlichen Erweiterungen und Neuanlagen, welche einen Kostenaufwand von mehr als dreitausend Mark erfordern.