Band 60: Eintrag vom  5. Juli 1886 (Nr. 107)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2. St.V.V. genehmigt, daß der Vertrag zwischen der Kgl. Justizverwaltung & der Stadt vom 28. Dezember 1884 in nachstehender Weise abgeändert wird: a) § 2. die Stadt hält sich an diese Offerte gebunden bis zum 1. Juli 1889 mit der Maßgabe, daß im Zuschlagsfalle der Antritt & die Zahlung des Kaufpreises vom 1. Juli 1889, ??? eine Verzinsung desselben von diesem Tage an auf 4 1/2 % zu erfolgen hat. Ist bis zum 2. Juni 1889 eine desfallsige Erklärung der Justizverwaltung bei der Stadt nicht eingegangen, so ist sie von allen Verpflichtungen auf Grund dieses Vertrages befreit. b) In § 5 fällt der Satz fort: "Die Stadt hat keine Stempelgebühren zu entrichten."