1. Das Geleise wird über das städtische Terrain geführt und erkennt die Firma O. & L. Sels das Eigenthumsrecht der Stadt an dem benutzten Terrainstreifen ausdrücklich an. Das Geleise bleibt Privatgeleise, also Eigenthum der Firma O. & L. Sels. Diese ist verpflichtet, dasselbe zu unterhalten. Sie ist berechtigt, das Geleise jederzeit wieder zu entfernen. Von der etwaigen Absicht, das Geleise wieder zu entfernen, muß der Stadt
[Nächste Seite]Mitteilung gemacht werden. Diese ist alsdann berechtigt, den auf städtischem Terrain gelegenen Theil des Geleises von der Firma O. & L. Sels gegen Erstattung des Selbstkostenpreises, jedoch nach Abschreibung der Abnutzung, zu übernehmen. Wenn die Stadt das Geleise nicht übernimmt, hat die Firma Sels den ursprünglichen Zustand, wie er vor Anlage des Geleises bestanden hat, wiederherzustellen.