Band 60: Eintrag vom  18. August 1896 (Nr. 1995)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 7. Wasserabfluß der Rheinischen Papierfabrik.

Der am 22. dieses Monats endigende Vertrag mit der Rheinischen Actien-Gesellschaft für Papierfabrikation, betreffend die Anlage eines Canalrohres aus der Papierfabrik in den Erftkanal, wird auf weitere 28 Jahre verlängert. Es ist wie bisher eine Anerkennungsgebühr von 3 Mark und außerdem ein Beitrag von 147 Mark zu den Erftreinigungskosten zu zahlen. Sofern sich dieser Beitrag nach den zu machenden Erfahrungen als unzulänglich erweist, soll derselbe nach 3 Monate vorher erfolgter Mittheilung anderweit festgesetzt werden können. Etwaige Aenderungen an der Canalanlage, welche durch Arbeiten am Hafen nöthig werden, muß die Gesellschaft auf ihre Kosten vornehmen.