Die von dem BauunternehmerAlbert Gustorf hier beantragte Erlaubniß zur Errichtung eines Wohnhauses an der Ecke der Steinhausstraße und der projectirten Verbindungsstraße zwischen Steinhausstraße und Büttgerstraße wird ertheilt unter der Bedingung, daß außer den Straßenbaukosten zur Steinhausstraße noch zur Sicherheit der Straßenkosten der vorgenannten Verbindungsstraße der Betrag von 500 Mark hinterlegt und daß die Facade des projectirten Hauses nach dem vorgelegten Plane ausgeführt wird.