Band 60: Eintrag vom  1. Mai 1893 (Nr. 1230)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2. ) genehmigt, daß zu den Trottoir-Anlagen vor dem Grundstücke des Herrn Schumacher in der Breitestraße und des Herrn Richenam Münsterplatze die Kaufsteuer auf städtische Kosten angelegt werde, vorbehaltlich der Erstattung im Falle des Entstehens einer Hausfront an dem betreffenden Trottoir; autorisirt die Verwaltung, in außerordentlichen Bedürftigkeitsfällen die Instandsetzung von Trottoiren vorläufig auf städtische Kosten

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zu bewirken und zur Erstattung der vorgelegten Kosten nebst drei Prozent Zinsen einen Ausstand bis zu fünf Jahren zu gewähren;