Band 60: Eintrag vom  14. März 1892 (Nr. 1014)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3 a.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt nachstehenden Zusatz zu §. 9 Absatz 1 des revidirten Statuts der hiesigen Sparkassevom 28. November 1889: "Eine weitere Ausnahme machen die Sparkasse sowie die Cassen der städtischen Armen-und Hospital-Verwaltung, des städtischen Wasserwerks und der Gasanstalt, welchen es gestattet ist, mit der Sparkasse einen Verkehr in laufender Rechnung in der Weise zu unterhalten, daß sie bei derselben Gelder in unbeschränkter Höhe hinterlegen dürfen, und daß hiervon, wie auch von den Rückzahlungen darauf die Zinsen, welche unabhängig von der Bestimmung in §. 10 bis zum Satze von 3 1/2 % vereinbart werden können, jedesmal von dem Tage an berechnet werden, an welchem die Zahlungen erfolgen."