Band 60: Eintrag vom   (Nr. 1629)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3. Der Erwerber erlangt keinerlei Verfügungsrechte über den Wasserlauf und darf keinerlei Vorkehrungen treffen, welche den Wasserlauf beeinflussen. Auch diese Eigenthumsbeschränkung ist im Grundbuche einzutragen.