Bei der nach Vorschrift des § 31 der Städte-Ordnung erfolgten Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten fielen von 15 abgegebenen Stimmen 13 auf den KaufmannPeter Wilhelm Kallen, 2 auf den Kaufmann Louis Kaumanns. Herr Peter Wilhelm Kallen ist demnach mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt.