4.) Frau van Endert erhält das Recht und ist auf Verlangen der Stadt binnen längstens 5 Jahren verpflichtet, die eingangs erwähnte Verbindungsstraße zwischen Promenade und Breitestraße in der Weise und unter denselben Bedingungen, wie sie mit dem Consortium der Mittelstraße verabredet sind, zu eröffnen und auszubauen. Am Eingange in die Breitestraße genügt als Straßenbreite die Breite des Hausplatzes von Gotzens und ist Frau van Endert
[Nächste Seite]zur Erwerbung der zur Ergänzung auf 11 m erforderlichen Hausbreiten nicht verpflichtet. Im Uebrigen trägt alle zur Offenlage der Straße und Erbauung der Brücke erforderlichen Kosten Frau van Endert. Doch übernimmt die Stadt, wenn es zu Enteignungszwecken nöthig sein sollte, den Ausbau formell auf den Namen der Gemeinde.