5.) genehmigt die fernere Verpachtung des Terrains der Fohlenweide auf 3 bezw. 6 Jahre unter den bisherigen Bedingungen mit der Maßgabe, daß eine halbjährige Kündigung vorzubehalten ist für den Fall, daß die Stadt des Terrains oder eines Theiles desselben für ihre Zwecke bedarf;