1.) Der Etat der Stadtkasse pro 1889/90 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf 584,000 Mark. Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen. a.) von der Gewerbesteuer b.) " " Grund- und Gebäudesteuer c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % " " 3 " " 150 % " " 4 bis 6 " " 200 % " " 7 " 9 " " 250 % " " 10 " 12 " " 280 % " der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur ersten Klassensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.