2. Verglichen mit dem jetzigen Zustande, bedeutet Project XIV eine bedeutende Schädigung der Stadt und zwar: a. Die Brücke über den Freihafen auf Heerdter Gebiet muß erweiterte Durchfahrt und Rheinbrücken-
[Nächste Seite]höhe erhalten; dieses Verlangen wird noch besonders unterstützt durch die Rheinschifffahrtsacte. (Gesetz-Sammlung Jahrgang 1869 Seite 798.) Unser Freihafen ist ein verlandender Rheinarm, in dem man den Erftmühlengraben hineingeleitet hat und den die Stadt mit großen Kosten schiffbar erhält.
b. Die Furtherstraße liegt heute horizontal; das Project XIV sieht Rampe 1:40 vor, eine Steigung, welche für solch' umfangreichen Frachtfuhrenverkehr unerträglich wird. Die Senkung der Straße um 2,6 Meter bringt bei Hochwasser nicht allein, sondern auch bei Gewittern und Platzregen die Straße unter Wasser, sodaß der Zugang zur Neustadt und zum Güterbahnhofe gänzlich gestört sein wird. Die Anlage eines Senkbrunnens mit Pumpe ist ein ganz ungenügender Nothbehelf; eine derartige Anlage würde Privaten ohne Zweifel nicht gestattet werden. - Diesem Hauptübelstande kann nur durch Höherlegung der Geleise und des Tiefpunktes der Furtherstraße um etwa 1 Meter, abgeholfen werden;
c. eine zweite Zufahrt zur Neustadt ist durchaus geboten. d. Die Stadt Neuss wird geschädigt durch Veränderung der Hafenbahn.
Typ | Flur |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Stadt |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Gewässer |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Andere |
---|---|
Erwähnt in |
|