Der Firma Th. Flemming Söhne wird vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufes gegen eine Anerkennungsgebühr von einer Mark jährlich die Erlaubniß zur Herstellung eines Durchganges unter der Windmühlengasse behufs Verbindung ihres Etablissements nach den vorgelegten Plänen unter der Bedingung ertheilt, daß die Firma die Straße über dem herzustellenden Durchgange unterhält.