2.) Der Etat der Stadtkasse pro 1886/87 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf Fünf Hundert drei und vierzig Tausend Mark. Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a) von der Gewerbesteuer 25 %, b.) von der Grund- und Gebäudesteuer 100 %, c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Classen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Classensteuer 100 % von Stufe 3 " " 150 % " " 4-6 " " 200 % " " 7-9 " " 250 % " " 10-12 " " 280 % von der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur 1. Classensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.