Band 60: Eintrag vom  3. Dezember 1895 (Nr. 1817)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Bauliche Aenderungen im Kaufhause.

St.-V.-V. genehmigt die Vornahme von baulichen Aenderungen im Kaufhause nach dem vorgelegten Plane und Kostenanschlage zum Betrage von 1900 Mark. Der Kaufhausmiether hat fernerhin einen um 5 % der städtischerseits für diese Arbeiten thatsächlich zu verausgabenden Kosten erhöhten Miethpreis zu zahlen. Auch erklärt Versammlung sich damit einverstanden, daß die Miethzeit unter den bisherigen Bedingungen und der bisherigen Bürgschaft auf fernere 6 Jahre nach Ablauf der gegenwärtigen Miethperiode

[Nächste Seite]

verlängert werde. Die Arbeiten im Innern des Kaufhaussaales, zu deren Ausführung auf eigene Kosten der Miether Leuchten sich erboten hat, darf dieser nur im Einverständnisse beziehungsweise nach Anweisung des Stadtbaumeisters vornehmen.