2) lehnt den Antrag des Capitains Segermann auf dauernde Ueberlassung
[Nächste Seite]einer Landungsstelle am Erftcanale für einen Schraubendampfer ab; ermächtigt dagegen den Bürgermeister, dem p. Segermann an geeigneten Tagen (Kirmeß, Wettrennen) zu gestatten, den Erftcanal mit einem Schraubendampfer zu befahren und am städt. Erftcanalufer anzulegen gegen eine von der Hafencommission festzusetzenden Gebühr;
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