Band 60: Eintrag vom  9. Dezember 1898 (Nr. 2457)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 1.) Zusammenlegung der Grundstücke zwischen Nordkanal, Obererft und Neuss-Cölner-Bahnstrecke.

Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, in Gemeinschaft mit den übrigen Grundstücksbesitzern bei der Königlichen Generalcommission den Antrag auf Zusammenlegung der zwischen dem Nordkanal, der Obererft und der Neuss-Cölner-Bahnstrecke gelegenen Grundstücke zu stellen.