Band 60: Eintrag vom  16. Juli 1895 (Nr. 1717)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9. Haftung für Feuerschaden an der Hafenbahn.

Falls die Firma Max Friederichs die von allen übrigen Interessenten übernommene Haftung für Feuerschaden an der Hafenbahn binnen vier Wochen nicht übernimmt, soll für dieselbe die Bedienung mit der Hafenbahn eingestellt werden.