Band 60: Eintrag vom  9. Oktober 1893 (Nr. 1297)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

d). als Entschädigung für die Verzichtleistung auf die Servitut und für die seitens der Gebrüder Schram aufzuwendenden Kosten gestattet die Stadt Neuss die unentgeltliche Einmündung des Hauswassers aus dem neu erbauten Hause der Gebrüder Schram an der Niederstraße, welches mit seinem Küchengebäude an der Brandgasse liegt und auch hier seinen Einmündungscanal erhalten soll.