Band 60: Eintrag vom  16. Juli 1888 (Nr. 345)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

§.5. Außer den vorstehenden Gehältern werden den Lehrern und Lehrerinnen Dienstwohnungen gewährt, oder, wenn dies nicht geschehen kann, statt derselben Miethsentschädigungen, und zwar: verheiratheten Hauptlehrern ................. 360 Mark unverheiratheten " ................. 210 " verheiratheten Classenlehrern ............. 270 " unverheiratheten " ............. 150 " Hauptlehrerinnen ............. 180 " Classenlehrerinnen ............. 150 "