9.) lehnt das gemeinschaftliche Anerbieten der Herren Otto undLouis Sels, F. Bockholt und Robert & van Endert auf Erwerbung eines alten Wegestreifens am Kaiser ab; beschließt dagegen, den Herren Otto und Louis Sels, sowie Robert und van Endert bezw. Wilhelm Linden den hinter ihrem Eigenthum belegenen Wegestreifen zum Preise von 7500 Mark pro Morgen anzubieten.