Band 60: Eintrag vom  20. Dezember 1898 (Nr. 2462)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4.) Gebühr für Auskünfte durch das Meldebureau.

Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, für jede an Private ertheilte schriftliche Auskunft durch das Meldebureau eine Gebühr von 25 Pfennigen zu erheben.