Band 60: Eintrag vom  9. Februar 1897 (Nr. 2112)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

12.) Anträge der Lagerhaus-Gesellschaft betr. 1.) Lichtrecht, 2.) Ladebühne.

Die Anträge der Lagerhaus-Gesellschaft 1.) auf Ertheilung des Fensterrechtes (: art. 677, 678, 679 code civil:) 2. auf Genehmigung des Ueberhängens einer Ladebühne erftseitig über städtisches Terrain an dem Lagerhause an der Hafenbahn werden genehmigt. Die Erlaubniß zur Anbringung der Ladebühne wird nur widerruflich gegen eine Anerkennungsgebühr von einer Mark jährlich ertheilt. Durch die Ladebühne darf der Verkehr am Hafen und an der Hafenbahn nicht behindert werden.