Band 60: Eintrag vom  27. Juni 1887 (Nr. 229)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5 Angelegenheit des Kgl. Amtsgerichts.

St.V.V. erklärt sich unter Aufhebung des Beschlußes vom 15. dieses Monats in dieser Angelegenheit bereit, das städtische Grundstück zwischen dem neuen GymnasiumBreitestraßeHochstraße und einem Feldwege abzüglich der durch die Feststellung der Straßenfluchtlinien in Anspruch genommenen Flächen der Kgl. Justizverwaltung behufs Errichtung eines Amtsgerichtsgebäudes und Gefängnisses unter der Bedingung unentgeltlich zu überlassen, daß dagegen die Kgl. Unterrichtsverwaltung der Stadt das jetzige Gymnasium nebst Garten Hofraum und sämmtlichen Zubehör ebenfalls unentgeltlich überläßt.

Die {Feststellung der auf} Vereinbarung der näheren Bedingungen und der Genehmigung der Kgl. Regierung werden vorbehalten. An diese Offerte hält sich die Stadt bis zum 1 Juni 1889 gebunden. Die Justizverwaltung wird gebeten, falls das städtische Grundstück nicht in seinem ganzen Umfange für die Errichtung eines Amtsgerichts und Gefängniß Gebäudes in Anspruch genommen wird, der Stadt bezüglich des Restes desselben das Vorkaufsrecht zum Preise von 650 M. p. Ar einzuräumen.