Band 60: Eintrag vom  22. Juni 1891 (Nr. 870)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5.) ermächtigt den Bürgermeister, die Wohnungen in dem städt. Hause in der Promenade mit Ausnahme derjenigen des Promenaden-Aufsehers bis spätestens per 1. October des Jahres zu kündigen;