1.) Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amte Crefeld beantragten Anlage eines Weichenzuges behufs Verbindung der beiden Ladengeleise an der Hafenbahn einverstanden und bewilligt die hierfür erforderlichen Kosten im Betrage von 1800 (achtzehnhundert) Mark;