Band 60: Eintrag vom  22. November 1898 (Nr. 2446)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Ausbau des Erftkanales.

a.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt einstimmig die Ausführung der vorgelegten Pläne zum Ausbau des Erftkanals und ermächtigt die Hafenbaucommission, zur Verhütung des Nachtreibens von Schlamm aus dem oberen Erftkanal in den neu auszubaggernden unteren Theil, und, damit die Schifffahrt im oberen Theil nicht mehr behindert ist, auch eine Ausbaggerung des zwischen Eisenbahnund Hessenthorbrücke belegenen Theiles des Erftkanals in dem von ihr für erforderlich erachteten Umfange auszuführen, sowie auch unterhalb der Eisenbahnbrücke einen Drehplatz für Dampfschiffe herstellen zu lassen;

bewilligt zur Ausführung dieser Arbeiten einen Credit von 300000 Mark mit der Maßgabe, daß, falls diese Summe nicht ausreicht, eventuell von der Pflasterung der linksseitigen Uferstrecke unterhalb der Gemeindegrenze einstweilen abgesehen und die Befestigung auf eine Steinschüttung beschränkt werden kann.

b.) Stadt-Verordneten-Versammlung

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beschließt ferner einstimmig, zur Deckung der Kosten des Ausbaues des Erftkanalesbei der städtischen Sparkasse eine Anleihe von 300000 Mark zu erheben, welche mit 3 3/4 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent jährlich zu amortisiren ist, mit der Maßgabe, daß mit der Verminderung des Zinsenbetrages die Amortisation entsprechend wächst, und daß der Stadt das Recht verbleibt, die Anleihe jederzeit mit halbjähriger Frist zu kündigen,

beschließt beim Königlichen Regierungs-Präsidenten zu beantragen, daß genehmigt wird, daß die zur Tilgung und Amortisation aufzuwendenden 4 3/4 Prozent obiger Summe aus den Ueberschüssen der Sparkasse zu decken sind,

beschließt, daß, um den Erftkanal in dem neu herzustellenden Zustande bezüglich Fahrtiefe und -Breite zu erhalten, ein zu periodischer Nachbaggerung dienender, noch auf Grund der bisherigen Erfahrungen näher zu ermittelnder Betrag alljährlich in den Etat eingestellt wird.