Band 60: Eintrag vom  28. Januar 1898 (Nr. 2307)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4.) Gemeindesteuer-Umlage pro 1898/99.

Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt einstimmig, zur Deckung des GemeindesteuerBedarfes pro 1898/99 die Staatseinkommensteuer und die vom Staate veranlagte Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer mit 115 %, die Betriebssteuer mit 15 % zu belasten. Die Einkommen von 660 bis 900 Mark sollen mit demselben Procentsatze zur Gemeindeeinkommensteuer herangezogen werden, wie die höheren Einkommen.