9.) a beschließt die Seitens der Firma Wilhelm Werhahn bis jetzt benutzten Lagerplätze und zwar: 1.) den früher an Thywissen verpachtet gewesenen Lagerplatz an der Hafenbahnzum 15. November dieses Jahres, 2.) den unterhalb der Erfteisenbahnbrücke längs der Lagerplätze von Werhahn belegenen Terainstreifen zum 1. December dieses Jahres zu kündigen, und die Firma Werhahn aufzufordern, bis dahin die bezeichneten Terrains zu räumen und die vorhandenen Einfriedigungen zu beseitigen;