Die Herstellung einer Schutzüberwölbung des Erftmühlengrabens unter dem Plenum der durchzuführenden Salzstraße wird genehmigt. Die Kosten von 1280 Mark sind aus der für die Ueberwölbung aufgenommenen Anleihe zu nehmen und später den Straßenkosten der Salzstraße zuzuschlagen.
Typ | Gewässer |
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Typ | Straße |
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