Band 60: Eintrag vom  22. November 1898 (Nr. 2454)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12.) Durchführung einer electrischen Lichtleitung quer durch die Windmühlengasse.

Der Firma Th. Flemming Söhne wird gestattet, eine electrische Lichtleitung quer durch die Windmühlengasse von ihrer Fabrik zu dem neuen Lagergebäude anzulegen unter folgenden Bedingungen: 1.) die Erlaubniß ist mit Frist von 6 Monaten widerruflich, 2.) es darf keine Electrizität an Andere abgegeben werden, 3.) der durch die electrische Beleuchtung des Lagers der Gasfabrik entgehende Consum an Gas muß der Gasfabrik dadurch ersetzt werden, daß die Firma Flemming entweder für 100 Mark Leuchtgas oder für 180 Mark Kraft- oder Heizgas verbraucht oder 70 Mark baar bezahlt.