1.) Der Herr Beigeordnete Wilhelm Thywissen, dessen Wiederwahl durch Allerhöchste CabinetsOrder vom 30. Maerz ds. Js. bestätigt worden, wurde nach Vorschrift des §. 33 der Städte-Ordnung in sein Amt eingeführt; über die Einführung wurde eine besondere Verhandlung aufgenommen;