Band 60: Eintrag vom   (Nr. 1335)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4.) beschließt den oberhalb der Eisenbahnbrücke belegenen Theil des Erftcanalsbis zur Hessenthorbrücke in derselben breite und tiefe, wie solche jetzt unterhalb der Eisenbahnbrücke hergestellt ist, auszubaggern und die zur Sicherung der vorhandenen Uferbefestigung gegen die Gefahr des Nachrutschens erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Ueber die Beschaffung der Geldmittel für die durch Vergrößerung der Bagger- und sonstigen Hafen-Arbeiten bedingten Mehrausgaben im Wege einer Anleihe bleibt die Beschlußfassung vorbehalten;