Band 60: Eintrag vom  1. August 1887 (Nr. 233)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4.) Passage am Oberthor.

In Erwägung, daß die Verpflichtung zu der allseitig als dringend nothwendig und als unaufschiebbar anerkannten Erbreiterung der Passage am Oberthor nicht der Stadt, sondern der Provinzialverwaltung als Eigenthümerin der Straße obliegt, lehnt die Stadtverordneten-Versammlung es ab, das hierauf bezügliche Project in die Hand zu nehmen und beauftragt den Vorsitzenden, höheren Ortes dahin vorstellig zu werden, daß diese Erbreiterung von der Provinzial-Verwaltung baldigst ausgeführt werde; sie erklärt sich mit Rücksicht darauf, daß hierbei auch die Erhaltung und theilweise Freilegung des Oberthors in Frage kommt, bereit, der Provinzialverwaltung einen Beitrag von sechstausend Mark zu den Kosten der Erwerbung des Schmitz'schen Hauses und der Ausführung des Projectes zu leisten.