Der Antrag des Stadt-Verordneten Rosellen, die Zuschläge zur Grund- und Gebäudesteuer in seitheriger Höhe, (:100 %:) zu belassen, wurde in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Stadt-Verordneten Flemming und Rosellen abgelehnt. Desgleichen wurde in namentlicher Abstimmung der Antrag, diese Zuschläge auf 60 % festzustellen, gegen die Stimmen der Stadt-Verordneten Hofstadt, Linden und Melchers abgelehnt. Der Antrag auf Festsetzung dieser Zuschläge auf 50 % wurde in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Stadt-Verordneten Flemming und Rosellen angenommen.