Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, die aus den letzwilligen Verfügungen des zu Brüssel verstorbenen Fräulein Pollender an die Stadt bezw. die Armen zu Neuss fallende Erbschaft oder das zufallende Vermächtniß anzunehmen und die zur Verfolgung dieses Rechtsanspruches für erforderlich erachteten Schritte auszuführen.