Band 60: Eintrag vom   (Nr. 1053)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

10.) autorisirt den Vorsitzenden, einen Vertrag mit der Provinzial-Verwaltung über die Legung von Wasserleitungsröhren abzuschließen, sofern Seitens der Provinzial-Verwaltung auf Gestellung einer Caution verzichtet wird.