8.) erklärt sich mit der Vermiethung des Nordkanalhauses vor dem Oberthor nebst Garten, Keller und der Sachen des früheren Militair-Schießstandes an die Neuhser-Scheiben-Schützen-Gesellschaft pro 1. October 1890bis 30. September 1893 für einhundert fünfzig Mark pro Jahr einverstanden.