7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die den Lehrern Cohsmann und Stolze bisher bewilligten außerordentlichen Mieths-Entschädigungen von 400 beziehungsweise 390 Mark nur bis 30. September 1889 zu zahlen. Von diesem Tage ab erhalten dieselben die in dem heute festgestellten Regulativ bezeichneten Mieths-Entschädigung.