3.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Abschluß eines Vertrages mit der königlichen Steuerverwaltung betr. Einrichtung einer Abfertigungsstation am Dampfkrahnen nach dem vom Herrn Steuerrathvon Zuccalmaglio am 29. vorigen Monats eingesandten Entwurf und beauftragt den Vorsitzenden mit Vollziehung desselben;
genehmigt das Anerbieten der Firma Gebrüder Koenemann für die Dauer des mit derselben abgeschlossenen Vertrages über Anpachtung der Krahnenbühne und des angrenzenden Lagerplatzes der Stadt gegenüber alle diejenigen Verpflichtungen unentgeltlich zu übernehmen, welche derselben durch den vorerwähnten Vertrag der königlichen Steuerverwaltung gegenüber erwachsen mit der Maßgabe, daß 1.) die Anlage der Wasserleitung auf städtische Kosten zu erfolgen hat, 2.) die Genehmigung der Stadt zu dem nach §. 13 des Vertrages festzustellenden Tarifs vorbehalten bleibt.