a. St.-V.-V. bewilligt dem Neußer Bürger-Schützen-Verein die Benutzung der beiden straßenwärts belegenen Rathhaussäle bei Gelegenheit des diesjährigen Schützenfestes in seitheriger Weise; b. bewilligt dem Comite des Neußer Bürger-SchützenVereins zur Beschaffung von Ehrenpreisen den Betrag von 500 Mark; c. beschließt, daß bei Gelegenheit der Kirmeß nur an das Comite des Neußer Bürger-Schützen-Vereins Plätze zur Aufstellung von Bierwirthschaften und Selterswasserbuden verpachtet werden sollen gegen Entrichtung einer Pacht in Höhe des regulativmäßigen Marktstandgeldes.
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| Typ | Gebäude |
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