12. Neuwahl eines Mitgliedes der SparkassenVerwaltung.
Statutgemäß ist an Stelle des in der vorigen Sitzung
zum Mitgliede gewählten Stadtverordneten Neidhoefer ein Mitglied aus der Bürgerschaft zu wählen. Es soll
ein bezüglicher Vorschlag der Sparkassen-Verwaltung eingeholt werden.