8.) beschließt die Uebernahme des von der Firma Gebrüder Koenemannan der Hafenbahn errichteten Zollabfertigungsgebäudes nebst der Umzäunung des Zollhofes und der Inventars der Abfertigungsstelle zum Preise von siebentausend Mark, welche aus den Substanzgeldern entnommen werden sollen, unter der Bedingung, daß
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Typ | Gebäude |
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