Band 60: Eintrag vom  7. Juli 1896 (Nr. 1978)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 2. Einführung des Abgeordneten Kallen.

Der Beigeordnete Peter Wilhelm Kallen, dessen Wahl durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Mai cr. bestätigt worden, wurde nach Vorschrift des §. 33 der Städte-Ordnung in Eid und Pflicht genommen und in sein Amt eingeführt, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen ist.