Band 60: Eintrag vom  23. Mai 1892 (Nr. 1069)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

a.) die Stadtgemeinde Neuss stellt dem Königlichen Rheinstromfiscus zu erwähntem Zwecke auf dem rechtseitigen Erftufer ein Terrain bis zu 6 Hectar Größe zur Verfügung und zwar unentgeltlich, soweit dasselbe im Eigenthum der Stadtgemeinde Neuss sich befindet.